Einige Fragen in diesem Zusammenhang beantwortet durch Dipl.- Ing. Klaus Bödeker (Fachredakteur beim Elektropraktiker)
T-Online E-Mail Datum: 23. Mai 2001 13:04 Empfänger: <MJoerger@t-online.de> Betreff: Re: ep-online Praxisfrage.
Beispiel: Baustromkasten TT-System, von mir gemessen und protokolliert. Nach ein paar Tagen steht der Baustromkasten irgendwo anders. Wer haftet in so einem Fall bzw. muss ich den
Baustromkasten mit einem Foto ablichten, damit ich beweisen kann, dass ich ihn an dieser Stelle in Betrieb genommen habe. Bödeker: Der Bauherr bzw. sein Bauleiter ist dafür verantwortlich, dass die
elektrische Anlage der Baustelle nur von einer Elektrofachkraft errichtet oder verändert wird. Sie - als verantwortliche Elektrofachkraft der Baustelle - müssten in diesem Fall den Bauherrn/Bauleiter darüber
informieren und verlangen, dass Sie bei jedem Versetzen der Baustromverteiler geholt werden. Das ist zwar umständlich, aber wegen der anderenfalls für alle Personen auf der Baustelle nicht gewährleisteten Sicherheit
unumgänglich. Wenn es zu keiner vernünftigen Regelung kommt, -müssten Sie den Auftrag für das Betreuen der Baustelle als verantwortliche Elektrofachkraft ablehnen und die Berufsgenossenschaft über die Gefährdung
ihrer Mitglieder durch die Fahrlässigkeit des Bauherrn/Bauleiters informieren. - Mit den Fotos lösen Sie das täglich auftretende Problem sicher nicht. Die Gefahr bleibt ja bestehen, und genau das müssen Sie als
verantwortliche Elektrofachkraft verhindern. Höchstens denn bei einem Streit als ein Beweis vor Gerichte hätte derartiges einen Sinn.
Was passiert wenn der Staberder nach
dem Verschieben nicht mehr eingeschlagen wird und einfach nur oberflächlich auf dem Boden liegt. Wie kann ich mich im Schadensfall schützen??? Bödeker: Wenn die Schutzmaßnahme TN-System errichtet wurde,
und trotz des Umsetzens noch ordnungsgemäß vorhanden ist, passiert nichts. Wenn die Schutzmaßnahme TT-System errichtet wurde, wird sie dann nicht mehr wirksam sein. Alle Bauleute leben gefährlich und der Bauleiter
ist schon fast auf dem Weg ins Zuchthaus. Sie schützen sich vor diesem durch unsachgemäße Arbeit des Bauleiters entstehenden gefährlichen Pfusch durch die oben angegebene Information (schriftlich) und die Ablehnung
der weiteren Arbeit als verantwortliche Elektrofachkraft.
Welche Messungen sind genau an einem Baustromkasten durchzuführen? FI, Erdungsmessung, Spannung sind klar). Bödeker
: Das sind Sie: Auslösen des FI mit dem Nennfehlerstrom (reicht alleine schon, da bei einem zu geringen Erdungswiderstand das Prüfgerät dies anzeigt).
----- Original Message ----- From: <MJoerger@t-online.de> To: ep.redaktion@hussberlin.de Sent:
Friday, May 18, 2001 10:33 PM Subject: ep-online Praxisfrage
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